Fakten
Postadresse
Tønder Kommune
Standesamt
Kongevej 57
DK-6270 Tønder
Telefonzeiten
Montag: 10.00-12.00
Dienstag: 10.00-12.00
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 10.00-12.00
und 12.30-16.00
Freitag: 10.00-12.00
Telefon: +45 74 92 97 09
E-Mail: vielse@toender.dk
WIE?
Beide sind ledig (noch nie vorher verheiratet)
Sie können telefonisch einen Termin ausmachen und alle nötigen Dokumente zur Anmeldung mitbringen. Es besteht das Risiko, dass Sie - wenn Sie ohne Terminvereinbarung kommen - vergeblich auf dem Standesamt erscheinen, da eine begrenzte Kapazität vorhanden ist. Am besten einen Termin vereinbaren.
Sie können aber auch alle Dokumente im Voraus schicken- entweder per E-Mail oder per Post - in diesem Fall beträgt die Sachbearbeitungsdauer 1 bis 2 Wochen.
Einer oder beide waren schon einmal verheiratet
Alle Dokumente müssen im Voraus geschickt werden. Die Sachbearbeitungsdauer beträgt 1 bis 2 Wochen.
WEITERER VERLAUF
Wenn Sie uns Ihre Dokumente übersandt haben, erhalten Sie nach Prüfung und Gutheißung der Dokumente eine Nachricht von uns. Sie müssen danach telefonisch mit uns vereinbaren, wann Sie sich persönlich auf dem Standesamt anmelden müssen, um dann in der gleichen Woche getraut zu werden. Wir bitten Sie zu beachten, dass beide Lebenspartner bei der Anmeldung und Trauung vor Ort sein müssen.
WO?
Die Anmeldung findet gegenüber dem Tønder Rathaus statt:
Die Adresse lautet:
Jomfrustien 8, 1. Stock
DK-6270 Tønder
Ein Parkplatz ist vor dem Gebäude vorhanden. Bitte beachten Sie, dass das Parken auf dem Parkplatz zeitbefristet ist.
EINE PARKSCHEIBE IM AUTO IST PFLICHT.
Bei der Anmeldung und Trauung kann ein Dolmetscher von uns gefordert werden – eventuelle Kosten hierfür tragen Sie.
AUFENTHALT
Während der endgültigen Sachbearbeitung, d. h. von der Anmeldung bis zur Trauung, müssen Sie sich in der Großgemeinde Tønder aufhalten. Übernachtungsorte kann Ihnen das Touristbüro empfehlen.
Anmeldungstage und Trauorte:
Anmeldung Montag = Trauung Donnerstag: Tønder – jede Woche
Anmeldung Dienstag = Trauung Freitag: Løgumkloster – jede Woche
Die Trauung ist NICHT am Tag der Anmeldung möglich.
KOSTEN
Nachdem Sie registriert worden sind, erhalten Sie eine Rechnung über den Betrag von 500 dänischen Kronen (ungefähr 70 Euro). Die Rechnung kann nur in dänischen Kronen gezahlt werden (keine Kreditkarte). Die Trauung ist gebührenfrei, und Trauzeugen können wir Ihnen kostenlos zur Verfügung stellen.
BENÖTIGTE DOKUMENTE ZUR SACHBEARBEITUNG (für alle)
- Reisedokument: Pass, Personalausweis, oder ähnliches
- Nachweis des legalen Aufenthaltes - wenn nötig (je nach Nationalität) durch:
- Visum
- Aufenthaltsgenehmigung
- Fiktionsbescheinigung (§81, Abs. 4)
- Einreisestempel in die Schengener Staaten
- oder ähnliches
- Aufenthaltsbescheinigung mit Familienstand (nicht älter als vier Monate) aus allen Aufenthaltsländern seit dem Erreichen des heiratsfähigen Alters und vom jetzigen Wohnort (falls unterschiedlich). Die Aufenthaltsbescheinigung muss angeben:
- Geburtstag
- Geburtsort
- Adresse
- Staatsangehörigkeit
- Familienstand (wichtig!)
Die Bescheinigung muss ins Dänische, Deutsche oder Englische übersetzt werden, wenn anderssprachig.
- Geburtsurkunde - falls diese nicht vorhanden ist, reichen die gültigen Reisedokumente mit Angabe des Geburtsortes aus.
- Amerikanische und englische Soldaten, die in Deutschland stationiert sind, müssen anstatt der Aufenthaltsbescheinigung eine Heiratserlaubnis des Commanders vorlegen ("Permission for marriage") mit einem Statement des jetzigen Familienstandes und Adresse – Sie müssen auch legalen Aufenthalt in Dänemark dokumentieren können.
NB! Eine Legalisierung der Dokumente kann gegebenenfalls verlangt werden.
Personen, die nicht volljährig sind, müssen eine Sondererlaubnis beim hiesigen Standesamt beantragen. In Dänemark ist man mit 18 Jahren volljährig. Bitte Antragsformular bei uns anfordern.
BEI PAAREN, BEI DENEN EIN ODER BEIDE LEBENSPARTNER SCHON EINMAL VERHEIRATET WAREN DARÜBER HINAUS:
Scheidung
-
Scheidungsurteil
Vollständiges Originalscheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk vom Gericht. Zum Beispiel muß ein deutsches Scheidungsurteil den Vermerk beinhalten: "Dieses Urteil ist rechtskräftig seit dem….." Nur Scheidungsurteil und Urkunde von der letzten Ehe muß eingereicht werden.
Das Scheidungsurteil muß, bevor sie einen Termin zur Anmeldung bekommen können, in Original und mit Übersetzung zur Gutheißung beim Standesamt vorgelegt werden. Eine Übersetzung allein ist nicht ausreichend.
Todesfall
-
Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde muß, bevor Sie einen Termin zur Anmeldung bekommen können, in Original und mit Übersetzung zur Gutheißung beim Standesamt vorgelegt werden. Eine Übersetzung allein ist nicht ausreichend.
NB! Alle Scheidungsurteile und Sterbeurkunden, die außerhalb der EU ausgestellt worden sind (ausgenommen USA, Kanada, New Zealand und Australien, u.a.), müssen in Original und mit Legalisierung/Apostille eingereicht werden. Die volle Legalisierung muss auch in übersetzter Form vorliegen.
Alle Dokumente (oder eine beglaubigte Kopie derselben) bitten wir Sie (falls anderssprachig) von einem vereidigten Dolmetscher ins Deutsche, Englische oder Dänische übersetzen zu lassen, und dann sowohl die Originaldokumente als auch die Übersetzungen an uns zu senden. Übersetzungen von Dokumenten allein sind nicht ausreichend.
Legalisierung/Apostille