Alle, die bei der staatlichen dänischen Sozialversicherung angemeldet sind, haben die Möglichkeit, das dänische Gesundheitswesen zu nutzen.

Da das dänische Gesundheitswesen über die Steuern finanziert wird, werden in Dänemark keine gesonderten Krankenkassenbeiträge erhoben.

Jeder hat das Recht auf freie Behandlung bei praktizierenden Ärzten und Fachärzten. Außerdem gibt es Zuschüsse für Arzneimittel und Behandlungen beim Zahnarzt, Physiotherapeuten, Fußpfleger, Chiropraktiker oder Psychologen zu erhalten.

Grenzpendler müssen das Antragsformular zur Krankenversicherung ausfüllen.

Zuzüglern wird nach erfolgter Anmeldung beim dänischen Folkeregister (Einwohnermeldeamt) den Krankenversicherungsausweis zugeschickt. Wenden Sie sich bitte an den Borgerservice (Bürgerservice).

Der gelbe Krankenversicherungsausweis, der als Dokumentation für die Krankenversicherung in Dänemark zugesandt wird, muss bei allen Institutionen des Gesundheitswesens (Arztpraxis, Krankenhaus, usw.) vorgezeigt werden.

Krankenversicherungsgruppen

Sie können zwischen 2 verschiedenen Krankenversicherungsgruppen wählen

Gruppe 1 - Hier sind Sie einem bestimmten Arzt zugeordnet.

Gruppe 2 - Hier sind Sie keinem bestimmten Arzt zugeordnet. Sie müssen die Gebühren aber teilweise selbst bezahlen.

Ich habe meinen Krankenversicherungsausweis verloren

Wenn Sie Ihren Krankenversicherungsausweis verloren haben oder die Karte defekt ist, müssen Sie einen neuen Krankenversicherungsausweis anfertigen lassen. Lesen Sie dazu 'Arztwahl und Gruppenwechsel' oder wenden Sie sich bitte an den Borgerservice (Bürgerservice).

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