Der Staat legt die Bestimmungen für Adoptionen fest. Die Bestimmungen hängen von der Art der Adoption ab. Es gibt folgende Arten der Adoption:

  • Adoption dänischer Kinder/Erwachsener
  • Adoption ausländischer Kinder/Erwachsener
  • Familienadoption
  • Zwangsadoption

Sie erhalten mehr Informationen bezüglich Adoption beim Amt für Familie (Familiestyrelsen – auf Dänisch).
Ehe man adoptieren kann, muss man als Adoptiveltern zugelassen werden. Dies geschieht, indem man sie an die Staatsverwaltung (Statsforvaltning Syddanmark – auf Dänisch) wendet.

Elternzeit
Alle Eltern haben in Verbindung mit Adoption Recht auf Elternzeit mit Elterngeld, ebenso wie man als Versorger Anrecht auf unterschiedliche Zuschüsse hat, beispielsweise Kindergeld.

Adoption ausländischer Kinder
Adoption ausländischer Kinder wird auch Internationale Fremdenadoption genannt. Möchte man ein Kind aus einem anderen Land adoptieren, muss man fast immer über eine dieser Adoptionsvermittlungsorganisationen gehen:

Børn
Print siden
You need Flash player 8+ and JavaScript enabled to view this video.