In Dänemark ist man zu Krankengeld berechtigt, wenn man in den letzten 13 Wochen vor dem ersten Krankheitstag ununterbrochen beruftstätig gewesen ist und in dieser Periode mindestens 120 Stunden gearbeitet hat.
Beschäftigung im Land des Wohnsitzes wird mitgerechnet. Als Beschäftigung zählen ebenfalls eventuelle Perioden, in denen man von der Arbeitslosenversicherung Arbeitslosengeld bekommen hat.
Außerdem ist man in Zusammenhang mit Geburt und Adoption zu Elterngeld berechtigt, falls die unter Krankengeld genannten Bedingungen erfüllt sind.
Gesetzesänderung
Jüngst trat eine Gesetzesänderung in Dänemark in Kraft, die eine Änderung des Bezugs von Krankengeld im Falle der Kündigung mit sich bringt, falls die Kündigung innerhalb der ersten drei Wochen des Bezuges erfolgt, in der der Arbeitgeber das Krankengeld auszahlt.
Bisher musste der Arbeitgeber die drei Wochen bezahlen, auch wenn das Arbeitsverhältnis durch Kündigung in dieser Periode endete. In Zukunft wird ab dem Tage der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sofort die Kommune für die Auszahlung verantwortlich, bisher war dies erst nach Ablauf dieser drei Wochen der Fall.
Darauffolgend ändert sich nichts, die Kommune bleibt für den verbleibenden Zeitraum der insgesamt 52 Wochen zuständig, sofern die Bedingungen erfüllt sind.
Kündigung von Grenzpendlern während der Krankmeldung
Wird ein Grenzpendler während einer Krankheitsperiode und des Bezuges von Krankengeld gekündigt, verbleibt er im dänischen Sozialversicherungssystem und erhält weiterhin nach dänischem Recht Krankengeld.
Er behält auch weiterhin die Arbeitnehmereigenschaft, was für viele Rechte gemäß der entsprechenden EU-Verordnung für Grenzpendler wichtig ist.
Dies ändert sich erst ab dem Tag, an dem er erstmalig gesund geschrieben wird oder er sich selbst gesund meldet.Ab diesem Tag ist der Grenzpendler nicht länger in Dänemark versichert, sondern muss sich arbeitslos melden und unterliegt wieder der deutschen Sozialversicherung.
Die Bescheide über das Krankengeld aus Dänemark sind unter allen Umständen aufzubewahren, da anhand dieser die Zeiten des Krankengeldbezuges der Bundesagentur für Arbeit nachzuweisen sind. Auch muss sich der Grenzgänger nach Erhalt der Kündigung sofort und nachweislich arbeitsuchend melden, um Nachteile zu vermeiden.