Alle Personen, die bei der staatlichen dänischen Sozialversicherung angemeldet sind, haben die Möglichkeit, sowohl das dänische Gesundheitswesen als auch das Gesundheitswesen in dem Land, wo sie wohnhaft sind, zu benutzen.

Arbeitslose Ehepartner sowie eventuelle Kinder des Arbeitsnehmers sind mitversichert. Kinder und Ehepartner können aber nur das Gesundheitswesen im Land des Wohnsitzes benutzen.

Da das dänische Gesundheitswesen über die Steuern finanziert wird, werden in Dänemark keine gesonderten Krankenkassenbeiträge erhoben.

Jeder hat das Recht auf freie Behandlung bei praktizierenden Ärzten und Fachärzten. Außerdem gibt es Zuschüsse für Arzneimittel und Behandlungen beim Zahnarzt, Physiotherapeuten, Fußpfleger, Chiropraktiker oder Psychologen zu erhalten.

Grenzpendler müssen das Antragsformular zur Krankenversicherung ausfüllen.

Zuzüglern wird nach erfolgter Anmeldung beim dänischen Folkeregister (Einwohnermeldeamt) der Krankenversicherungsausweis zugeschickt. Wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice.

Der gelbe Krankenversicherungsausweis, der als Dokumentation für die Krankenversicherung in Dänemark zugesandt wird, muss bei allen Institutionen des Gesundheitswesens (Arztpraxis, Krankenhaus, usw.) vorgezeigt werden.
Außerdem gilt der Ausweis in einer Reihe von Ländern als Reisekrankenversicherung. Beim Borgerservice (Bürgerservice) ist eine Broschüre über die Vorschriften zur Krankenversicherung erhältlich.

 

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