Die deutsche Volksgruppe in Dänemark, die sich selbst als „deutsche Nordschleswiger“ bezeichnet, besteht aus etwa 15.000 Menschen in Nordschleswig.

Die deutsche Volksgruppe in Nordschleswig besteht seit der Volksabstimmung im Jahre 1920 und umfasst heute etwa 15.000 Bürger in Sønderjylland (ca. 6% der Gesamtbevölkerung des Landesteils). Sie begreifen sich – auch mit dänischem Pass – als Angehörige der deutschen Volksgruppe.

Ihre politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Interessen nimmt der Dachverband Bund Deutscher Nordschleswiger (BDN) wahr.
Politischen Einfluss nimmt die Minderheit über die Schleswigsche Partei, die in den Gemeinderäten von Tønder, Sønderborg und Aabenraa sitzt und in Haderslev durch einen Abgeordneten vertreten ist.
Die deutschsprachige Zeitung Der Nordschleswiger, mit Hauptsitz in Aabenraa und etlichen Lokalredaktionen, u. a. in Tønder ist das Sprachrohr der Deutschgesinnten.
Die deutsche Volksgruppe betreibt Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen (bis zur Sekundarstufe 1), Internate, Kinderhorte, ein Gymnasium und Bibliotheken. Bei der Vermittlung von deutscher Kultur und Sprache spielen diese eine gewichtige Rolle.
Einrichtungen der deutschen Volksgruppe in der Kommune Tønder:

Deutsche Schule Lügumkloster, Løgumkloster
Deutsche Schule Osterhoist, Øster Højst
Ludwig-Andresen-Schule, Tønder
Deutscher Kindergarten Jeising, Jejsing
Deutscher Kindergarten Lügumkloster, Løgumkloster
Deutscher Kindergarten Osterhoist, Øster Højst
Kindergarten Tondern, Tønder
Deutsche Bücherei Tondern, Tønder
Deutscher Freizeit- und Jugendklub Westküste, Tønder
Kindergarten Hoyer, Højer

Der Deutsche Schul- und Sprachverein für Nordschleswig (DSSV) ist ein Verband der deutschen Volksgruppe in Nordschleswig/Dänemark und bietet weitere Informationen.

Weitere Informationen über die deutsche Volksgruppe erhalten Sie hier.

 

Tysk mindretal

Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten

Das Übereinkommen, welches am 1. Februar 1998 in Kraft getreten ist, ist das erste rechtsverbindliche multilaterale Instrument Europas, das dem Schutz nationaler Minderheiten im allgemeinen gewidmet ist. Es hat zum Ziel, den Bestand nationaler Minderheiten in dem jeweiligen Hoheitsgebiet der Vertragsstaaten zu schützen. Das Übereinkommen sucht die volle und effektive Gleichstellung der nationalen Minderheiten zu fördern, indem es geeignete Bedingungen schafft, die es ihnen ermöglichen, ihre Kultur zu erhalten und weiterzuentwickeln und ihre Identität zu wahren.

Das Übereinkommen legt Grundsätze im Bereich des öffentlichen Lebens für Angehörige nationaler Minderheiten fest, wie das Recht, sich friedlich zu versammeln und sich frei zusammenzuschließen, die freie Meinungsäußerung, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit und den Zugang zu den Medien. Weiter werden Freiheitsrechte, was den Gebrauch der Sprache, das Bildungswesen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit usw. angeht, niedergelegt.

Das Rahmenübereinkommen in seiner vollen Länge können Sie hier lesen.


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